Was will der Gesetzgeber?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt die gesetzliche Erbfolge. Sie setzt ein, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament verfasst hat. Die gesetzliche Erbfolge legt die Erben aus den Reihen der nächsten Verwandten des Verstorbenen fest. Ihnen steht ungeachtet der testamentarisch festgelegten Verfügung ein Pflichtteil des Erbes zu.

Danach sind:

Erben erster Ordnung

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel und Urenkel

Erben zweiter Ordnung

Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung

Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Stiefkinder und Pflegekinder zählen nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht eheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Familienangehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, erhalten seit 2010 entsprechend der Erbrechtsreform einen höheren Anteil des Erbes. Wer sich rechtzeitig über gesetzliche Freibeträge erkundigt, kann vermeiden, dass seine Erben unnötig hohe Erbschaftssteuern bezahlen müssen, zum Beispiel, indem er eine Schenkung vornimmt. Vorsicht: Das Erbrecht wird häufig erneuert und aktualisiert!

Worauf muss ich bei meinem Testament achten?

Für Privatpersonen empfiehlt sich ein Testament oder Erbvertrag dann, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht – wenn zum Beispiel ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragrafen es vorsehen, oder mit dem Erbe ganz bestimmte Wünsche verbunden sind. Jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein Testament verfassen. Das Testament sollte vollständig von dieser Person mit der Hand verfasst und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen werden. Zu berücksichtigen ist, dass ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten auch nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich. Wenn das Testament unterzeichnet und hinterlegt ist, sollten alle Betroffenen darüber informiert werden, auch sollte es auffindbar sein.

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an:

BMJV- Erben und Vererben