Die Bestattungsform und der richtige Ort

Bei der Wahl von Bestattungsform und Grabstätte sollte zunächst der Wille des Verstorbenen den Ausschlag geben. Außerdem müssen Sie berücksichtigen, wer das Grab regelmäßig besuchen und die eventuell anfallende Grabpflege übernehmen kann. In unserem Beratungsgespräch kann ich Ihnen zu diesen Themen schon viele Hinweise geben.

Bestattungsformen

Wenn der Verstorbene sich nicht zu seinen Wünschen geäußert hat, muss der nächste Angehörige zunächst die Wahl zwischen einer Erd- und einer Feuerbestattung treffen.

Eine Erdbestattung auf dem Friedhof gilt in Westeuropa noch immer als die traditionellste Bestattungsform. Die Trauergemeinde begleitet den Leichnam des Verstorbenen im Sarg zu seiner letzten Ruhestätte. Dort wird der Sarg abgesenkt und ein Geistlicher oder weltlicher Trauerredner richtet einige Worte an die Trauernden. Für die Trauerbewältigung ist dies ein hilfreiches Ritual.

Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen im Sarg verbrannt.

Die Trauerfeier am Sarg wird in einer Kapelle, Trauerhalle oder Kirche abgehalten, später wird der Sarg mit dem/der Verstorbenen zur Einäscherung in ein Krematorium überführt.

Zur Beisetzung der Urne kommen die Angehörigen noch einmal zusammen. Alternativ kann die Abschiedsfeier nicht am Sarg, sondern auch zur Urnenbeisetzung durchgeführt werden. Dabei wird die Urne aufgebahrt und mit der Trauergemeinde zur letzten Ruhestätte geleitet.

Bei der Seebestattung wird eine wasserlösliche Urne im offenen Meer beigesetzt.

Dies ist möglich, wenn eine besondere Verbindung des Verstorbenen zum Meer bestanden hat. Auch eine Trauerfeier an Bord ist möglich. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den Koordinaten der Beisetzung.

Grabarten

Das Wahlgrab (Erd- und Feuerbestattung)

Ein Wahlgrab kann von den Angehörigen frei ausgewählt werden. Sie können die Grabstätte individuell gestalten und sind für die spätere Pflege verantwortlich. Ein Wahlgrab eignet sich besonders gut als Familiengrab, es wird für einen festen Zeitraum erworben, zumeist sind dies 25 Jahre. Eine solche Grabstätte kann auch schon zu Lebzeiten ausgesucht und erworben werden.

Das Reihengrab (Erd- und Feuerbestattung)

Diese Grabstelle kann nicht frei ausgewählt werden. Sie wird von der jeweiligen Friedhofsverwaltung „der Reihe nach“ vergeben. In einem Reihengrab kann jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Ruhezeit darf nicht über den bestehenden Vertrag hinaus verlängert werden.

Das anonyme Reihengrab (Erd- und Feuerbestattung)

Eine weitläufige Rasenfläche nimmt die Urne oder den Sarg des Verstorbenen auf. Der Grabplatz wird nicht gekennzeichnet, nur die Friedhofsverwaltung kennt die genaue Stelle. Die Trauerverarbeitung kann erschwert werden, da den Angehörigen ein räumlicher Bezugspunkt fehlt. Daher ist es sinnvoll, mit allen Familienmitgliedern über diese Problematik zu sprechen.

Die Naturbestattung (Feuerbestattung)

In sogenannten Friedwäldern® oder Ruheforsten® werden Urnen im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Der natürliche Waldcharakter sollte erhalten bleiben. Auch hier entfällt eine Grabpflege. Es ist möglich, ein Namensschild des Verstorbenen am jeweiligen Baum anzubringen.

Weitere, bei uns eher unübliche Bestattungsformen können wir ebenfalls durchführen oder beauftragen. Dazu gehören zum Beispiel die Diamantbestattung, die Luftbestattung und weitere Formen der Naturbestattung. Einige davon sind nur im angrenzenden Ausland erlaubt.